Kinderrechte und ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung
Im Rahmen der Fortbildungsreihe beim BSA PPP – Verein für Psychologie, Psychotherapie und Pädagogik fand am 6. Oktober 2026 ein Vortrag von Mag. Renate Winter zum Thema „Kinderrechte und ihre Wichtigkeit für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern“ statt.
Frau Mag. Winter ist eine international erfahrene österreichische Richterin und eine ausgewiesene Expertin für Kinder- und Jugendrecht, Familienrecht sowie Frauen- und Menschenrechte. Sie wurde 1981 Richterin und war zunächst am Wiener Jugendgerichtshof tätig. Dort beschäftigte sie sich unter anderem mit Jugendlichen mit Suchtproblemen und psychischen Beeinträchtigungen. Ihre internationale Tätigkeit führte sie in zahlreiche Länder. Unter anderem war sie als internationale Richterin am Obersten Gerichtshof des Kosovo tätig. Besonders bekannt wurde sie durch ihre Tätigkeit am Sondergerichtshof für Sierra Leone. Dort war sie seit 2002 Richterin und von 2008 bis 2010 Präsidentin des Gerichtshofs. Später war sie auch Präsidentin des Nachfolgegerichts, des Residual Special Court for Sierra Leone.
Darüber hinaus war Mag. Winter Mitglied des UN-Kinderrechtsausschusses und wurde zur Präsidentin dieses Ausschusses gewählt. In dieser Funktion beschäftigte sie sich mit der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in zahlreichen Staaten. Insgesamt war und ist sie in mehr als 40 Ländern beratend in Fragen des Rechts und der Justiz tätig. Diese langjährige Erfahrung bildet einen wichtigen Hintergrund für ihren Vortrag über Kinderrechte.
Die Entwicklung der Kinderrechte
Ein zentraler Punkt des Vortrags war die Frage: Was wollen wir eigentlich von Kindern erreichen?
Frau Mag. Winter zeigte, dass Kinder in der Geschichte lange Zeit kaum als eigenständige Persönlichkeiten betrachtet wurden. Sie wurden häufig als Mittel zum Zweck gesehen – beispielsweise als zukünftige Arbeitskräfte, zur Weitergabe von Besitz oder zur Absicherung familiärer Interessen. Die Frage „Was will das Kind?“ spielte lange Zeit kaum eine Rolle. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelte sich zunehmend die Erkenntnis, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind, sondern Menschen in einer besonderen Entwicklungsphase, die besondere Rechte und Schutz benötigen.
Ein entscheidender Wendepunkt war die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Sie machte deutlich, dass Kinder nicht nur Schutzobjekte sind, sondern eigene Rechtsträger mit eigenen Ansprüchen. Die Kinderrechtskonvention trat in Österreich 1992 in Kraft.
Vom Schutzobjekt zum Rechtsträger
Frau Mag. Winter beschrieb die Entwicklung sinngemäß als einen Weg vom Objekt des Schutzes zum Träger eigener Rechte.
Kinder haben beispielsweise das Recht auf:
- Schutz vor Gewalt,
- Bildung,
- Gesundheit,
- einen Namen und eine Staatsangehörigkeit,
- Schutz vor Diskriminierung,
- familiäre und soziale Unterstützung,
- und vor allem das Recht, gehört und ernst genommen zu werden.
Gerade dieses letzte Recht war ein besonders wichtiger Punkt ihres Vortrags.
Das Kindeswohl
Eine der zentralen Fragen im Umgang mit Kindern lautet: Was ist das beste Interesse des Kindes?
Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, darf nicht ausschließlich danach gefragt werden, was Erwachsene für richtig halten. Vielmehr muss berücksichtigt werden, was für die konkrete Entwicklung dieses Kindes am besten ist. Dafür muss man mit dem Kind sprechen. Auch ein jüngeres Kind kann ausdrücken, was es möchte, wovor es Angst hat und wo es Unterstützung benötigt. Bei kleinen Kindern kann dabei auch die Körpersprache eine wichtige Rolle spielen.
Das Recht auf Gehör und Mitsprache
Besonders eindrucksvoll war Frau Mag. Winters Betonung des Rechts des Kindes auf Gehör und Mitsprache.
Kinder sollen nicht nur geschützt werden. Sie sollen auch die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die ihr eigenes Leben betreffen. Das ist für Erwachsene manchmal schwierig, weil Zuhören und Mitbestimmung auch bedeuten können, Macht abzugeben.
Frau Mag. Winter machte jedoch deutlich: Wenn wir wollen, dass Kinder zu selbstständigen, verantwortungsbewussten und mündigen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen, müssen wir ihnen diese Möglichkeit geben.
Vier zentrale Prinzipien der Kinderrechtskonvention
Im Vortrag wurden insbesondere vier Grundprinzipien hervorgehoben:
1. Diskriminierungsverbot – Artikel 2
Kein Kind darf aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, einer Behinderung oder aus anderen Gründen benachteiligt werden.
2. Das Kindeswohl – Artikel 3
Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss das beste Interesse des Kindes berücksichtigt werden.
3. Recht auf Leben und Entwicklung – Artikel 6
Kinder haben das Recht zu leben und sich bestmöglich zu entwickeln.
4. Recht auf Gehör und Mitsprache – Artikel 12
Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äußern und dass diese Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife berücksichtigt wird.
Kinderrechte in der Praxis
Frau Mag. Winter zeigte außerdem, dass Kinderrechte sehr viele Lebensbereiche betreffen. Dazu gehören unter anderem Familie, Schule, Gesundheit, Inklusion, Flüchtlingskinder und Jugendstrafrecht. Besonders wichtig ist dabei, nicht nur über Kinder zu sprechen, sondern mit ihnen. Das gilt auch für Kinder mit Behinderungen oder psychischen Problemen. Gerade hier muss gefragt werden: Was braucht dieses konkrete Kind, damit es sich möglichst gut entwickeln kann?
Auch bei Kindern, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, geht es nicht ausschließlich um Bestrafung. Es muss auch darum gehen, welche Ursachen hinter dem Verhalten stehen und welche Unterstützung notwendig ist.
Ein eindrucksvolles Beispiel aus Frau Mag. Winters internationaler Arbeit betraf eine Jugendstrafanstalt in Tadschikistan. Dort waren Kinder untergebracht, die teilweise zu Unrecht in dieser Einrichtung waren. Die Kinder trugen Uniformen, auf denen anstelle ihres Namens lediglich ein Hinweis auf den Paragraphen stand, aufgrund dessen sie verurteilt worden waren. Frau Mag. Winter stellte die einfache, aber sehr wichtige Frage: Warum steht auf der Kleidung eines Kindes nicht sein Name? Sie schlug vor, die Namen der Kinder auf den Uniformen anzubringen. Der zuständige General setzte diesen Vorschlag bereits am nächsten Tag um.
Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, worum es bei Kinderrechten geht: Hinter jedem Fall, hinter jedem Paragraphen und hinter jeder Akte steht ein Kind – eine eigene Persönlichkeit mit einem Namen und einer Geschichte.
Schlussgedanke
Die zentrale Botschaft des Vortrags lautete: Kinder brauchen nicht nur Schutz. Sie brauchen Rechte, Respekt, Mitsprache und die Möglichkeit, sich zu eigenständigen Persönlichkeiten zu entwickeln.
Wenn wir möchten, dass aus Kindern selbstständige und mündige Bürgerinnen und Bürger werden, müssen wir ihnen zuhören und ihre Meinung ernst nehmen. Das bedeutet auch, dass Erwachsene bereit sein müssen, einen Teil ihrer Macht abzugeben.
Der vielleicht wichtigste Gedanke aus dem Vortrag lautet daher: Wenn sich ein Kind persönlich positiv entwickeln und zu einem mündigen Menschen werden soll, müssen wir mit dem Kind reden – und zwar in einer Sprache, die das Kind versteht. Damit sind Kinderrechte nicht nur ein juristisches Thema. Sie sind eine wesentliche Grundlage für Persönlichkeitsentwicklung, Selbstständigkeit und ein demokratisches Zusammenleben.
