Stellungnahme des BSA-AHS zur Universitätsgesetznovelle

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Stellungnahme des BSA-AHS zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002, das Hochschulgesetz 2005,
das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, das Fachhochschulgesetz und das Privathochschulgesetz geändert werden


Der BSA-AHS teilt die Auffassung, dass die PädagogInnenbildung_NEU reformiert, vor allem aber verbessert werden muss. Die Qualität der Ausbildung hat direkten Einfluss auf die Qualität der Lehrenden und somit des Unterrichts.

Kritisch zu sehen sind aus Sicht des BSA-AHS vor allem die folgenden Punkte:


1.) Die Möglichkeit, statt eines zweiten Unterrichtsfachs eine Spezialisierung (Inklusive Pädagogik und Deutsch als Zweitsprache
müssen angeboten werden) oder ein Fächerbündel zu wählen. Schon in den letzten Jahren ist es möglich gewesen, Inklusive
Pädagogik statt eines zweiten Unterrichtsfachs zu belegen. Es hat sich gezeigt, dass diese Form der „Fächerkombination“ in zahlreichen Fällen eine Vollbeschäftigung von Kolleginnen und Kollegen erschwert. Je nach AHS-Standort ist der Bedarf am
Zweitfach/Schwerpunkt nicht oder nur in geringem Ausmaß gegeben.

Die Möglichkeit der Fächerbündelung lässt eine Qualitätsminderung der Ausbildung befürchten. Was bei einer Bündelung von
Informatik und Digitaler Grundbildung noch nachvollziehbar erscheint, ist bei anderen, einander inhaltlich nicht überschneidenden Bereichen nicht erstrebenswert. Neben der unabdingbaren methodisch-didaktischen Kompetenz ist in der Sekundarstufe die hohe fachliche Kompetenz der Lehrenden unabdingbar.

2.) Eine Entlastung von Studierenden, die schon während des Masterstudiums an den Schulen unterrichtend tätig sind, wird vom
BSA-AHS begrüßt. Der Gesetzentwurf sieht unter der Voraussetzung, dass das Masterstudium als professionsbegleitendes Lehramtsstudium angeboten wird vor, dass Anteile des Masterstudiums gemäß lit. 3 aufgrund beruflicher Tätigkeiten angerechnet werden können.

Der Gesetzentwurf sieht jedoch keine signifikante Verbesserung der Begleitung von jungen Lehrenden an den Schulstandorten vor.
Die weitestgehend hohe Betreuungsqualität, die das Unterrichtspraktikum gewährleistet hat, kann auch in diesem Entwurf nicht wieder geboten werden. Die große Gefahr der Überlastung und Überforderung während des Berufseinstiegs ist aus Sicht des BSA-AHS daher weiterhin gegeben. Abschließend ist anzumerken, dass eine Verkürzung der Studienzeit ohne geeignete Maßnahmen (zB Qualitätssteigerung sowohl der fachlichen als auch der methodisch-didaktischen Kompetenzen sowie der zwingend erforderlichen professionellen Begleitung von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern) nicht automatisch zu einer besseren Ausbildung von
Lehrenden führen wird.

Eine Entlastung – nicht nur – von Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern kann nur durch die dringend erforderliche Verbesserung der schulischen Rahmenbedingungen (zB ausreichendes Supportpersonal an allen Schulen, Entbürokratisierung der Arbeit von Lehrenden sowie die Schaffung eines mittleren Managements an Schulen) erreicht werden.

Für den Vorstand des BSA-AHS
MMag. Árpád Krämer
Mag.
a Dagmar Kerschbaumer
Mag.
a Isabella Kaiser


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